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Wir sind bei allen Fragen rund um die Pflege für Sie da
Älterer Patient mit Walker

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung benötigen,

helfen wir Ihnen – unbürokratisch und flexibel.

Wir bieten Ihnen:

  • Anleitung der Angehörigen in häuslicher Pflege in unseren oder Ihren eigenen Räumen

  • Unterstützung bei Anträgen und der Korrespondenz mit Behörden und Krankenkassen

  • Schulungen zum sinnvollen Einsatz von Pflegehilfsmitteln, die wir entweder selbst bereitstellen oder bei deren Beschaffung wir behilflich sind

  • Unterstützung bei psychischen und sozialen Sorgen

  • Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Einrichtungen in Ihrer Umgebung (Krankengymnastik, Hausnotruf, Menüdienst, Fußpflege, Sanitätshaus, Apotheke u.a.)

  • Pflegeberatung und Pflegekurse nach § 45 SGB XI

  • Pflegebegutachtung nach § 37.3 SGB XI

Arzt und Patient
Wie oft müssen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI stattfinden?

Das richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen:

  • Zwei Beratungseinsätze jährlich sind bei Pflegegrad 1 möglich

  • Mindestens einmal im Halbjahr ist eine Beratung bei den pflegegraden 2 oder 3 vorgeschrieben

  • Bei Pflegegerad 4 oder 5 muss das Beratungsgespräch alle drei Monate erfolgen.

Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI

mit einer Pflegefachkraft der Pflegedienst An der Fils 

Sie leben in Kreis Göppingen, sind pflegebedürftig, lassen sich von Angehörigen pflegen und erhalten dafür Pflegegeld? Dann sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich von einer Pflegefachkraft unserem ambulanten Pflegedienst regelmäßig beraten zu lassen. §37.3 SGB XI schreibt dieses Beratungsgespräch vor.

Wir klären Sie über Ihre Ansprüche auf

Nutzen Sie das Gespräch mit uns,

um sich über Ihre Ansprüche auf

Leistungen aus der Pflegeversicherung

aufklären zu lassen – wir machen immer

wieder die Erfahrung, dass Menschen

gar nicht wissen, was Ihnen zusteht.

Wir stellen Ihnen eine Bescheinigung aus

Erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse eine Aufforderung zu einem

Beratungsgespräch nach § 37 Abs.3 SGB XI, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wir vereinbaren einen Termin für ein Gespräch bei der zu pflegenden Person

zu Hause. Die Beratung ist für Sie kostenlos – die Kosten rechnen wir mit

Ihrer Pflegekasse/Pflegeversicherung ab.

Nach dem Beratungsgespräch stellen wir hierüber einen Nachweis

aus und leiten diesen an die Pflegekasse weiter.

Gut beraten – Fehler vermeiden – richtig pflegen

Wir halten diese Regelung für sehr sinnvoll, denn Angehörige fühlen sich oft alleingelassen

und überfordert, gerade dann, wenn der Zustand des Pflegebedürftigen sich verschlechtert. Angehörigen hilft

es, sich regelmäßig von erfahrenen Pflegefachkräften Rat zu holen, um Fehler bei der Pflege zu vermeiden und sich möglichst gut auf den Pflegebedürftigen einstellen zu können.

Manchmal ist es auch einfach wichtig mit einem Menschen zu reden, der weiß wie es ist, sich jeden Tag den Herausforderungen der Pflege zu stellen.

Hier bieten wir den Pflegepersonen und ihren Angehörigen gern

unsere Hilfe an – und ein offenes Ohr für Ihre Fragen.

 

Die tatkräftige Unterstützung durch unsere Mitarbeiter entlastet Sie und ermöglicht Ihnen so,

etwas Zeit für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu haben.

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