Pflegegeld
Das Pflegegeld für Pflegebedürftige wurde in den letzten Jahren umfassend strukturiert, was zu einer effizienteren Bearbeitung von Anträgen und Auszahlungen führt. Die Pflegekasse zahlt unter dem Deckmantel der häuslichen Pflege unmittelbar an pflegebedürftige Menschen aus. Damit ist ein gesetzlicher Rahmen gegeben, eine häusliche Pflegedienstleistung selbst zu beauftragen und auf legalem Weg zu bezahlen.
Wer fällt in den Rahmen häuslicher Pflege?
Der Gesetzgeber hat hier bewusst eine allgemeine Formulierung gewählt, denn das häusliche Umfeld umfasst verschiedene Parteien. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Familienangehörige oder Bekannte bzw. Freunde aus dem näheren Umfeld zu beauftragen. Andererseits kann das Pflegegeld auch für eine stationäre Einrichtung verwendet werden, die ausgebildete Pflegekräfte zur Betreuung einsetzt. Der Rahmen beinhaltet ebenso die Kosten für die Pflege in einem Pflegeheim.
Die Entscheidung, inwiefern das Pflegegeld verwendet wird, das kann jeder pflegebedürftige Mensch selbst bestimmen. Der Anspruch auf Pflegegeld von gesetzlichen oder privaten Pflegekassen gilt auch für Pflegebedürftige, die im privaten Umfeld leben und von Bekannten, Freunden oder Familienangehörigen gepflegt werden. Wie hoch der Leistungsumfang ausfällt, ist letztendlich abhängig vom Pflegegrad bzw. der Pflegestufe. Ebenso gibt es Unterschiede im Leistungsanspruch, sollte es sich beispielsweise um einen befristeten oder anteiligen Pflegesatz handeln. Danach wird nicht nur die Höhe der Pflegekosten ausgerichtet, sondern auch der für den Versicherten von der Steuer absetzbare Betrag.
Was ist die Bedeutung von Pflegegeld?
Es handelt sich um eine soziale Aufwendung aus dem Bereich der Sozialleistungen. Die Zahlung ist gesetzlich festgelegt auf eine monatliche Transaktion an den pflegebedürftigen Menschen. Das Geld wird entweder von einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung direkt an eine anerkannte pflegebedürftige Person ausbezahlt. Gemäß dem § 37 SGB XI des Pflegeversicherungsgesetzes steht das Pflegegeld grundsätzlich für Pflegebedürftige zur Verfügung, die sich ihre Pflegehilfen selbst beschaffen. Damit wird die Möglichkeit geboten, sämtliche Aufwendungen, die zur Pflege der bedürftigen Person notwendig sind, entgeltlich zu bezahlen.
Fakten zum Beantragen von Pflegegeld
Grundsätzlich besteht erst ein Anspruch auf Pflegegeld, wenn die erforderlichen Punkte der Pflegeversicherung erfüllt werden. Erst dann gilt man offiziell als Pflegebedürftiger. Hierzu ist ein Antrag bei der verantwortlichen Pflegekasse zu stellen und entsprechend deren Bedingungen erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad.